Sicherheitsbeauftragte künftig erst ab 50 Mitarbeitenden verpflichtend
- Lara Artschwager
- 31 März, 2026
- Aktuelles, Regeln & Pflichten
Der Bundestag hat am 26. März 2026 der geplanten Anhebung des Schwellenwerts für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zugestimmt. Nach dem Beschluss soll die Pflicht künftig erst für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten gelten. Für Betriebe unterhalb dieser Grenze rückt die Gefährdungsbeurteilung damit noch stärker in den Mittelpunkt.
Was sich ändert
Bislang müssen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen. Künftig soll diese Verpflichtung erst ab 50 Beschäftigten greifen. Für kleinere Unternehmen entfällt damit nicht automatisch jede Verantwortung. Vielmehr soll stärker als bisher geprüft werden, ob die konkreten Arbeitsbedingungen und Gefährdungen im Betrieb die Bestellung dennoch erforderlich machen.
Was das für Unternehmen bedeutet
Vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen kann die geplante Änderung neue Spielräume eröffnen. Weniger verpflichtend zu bestellende Sicherheitsbeauftragte können geringeren organisatorischen Aufwand bedeuten – etwa bei Schulungen, Fortbildungen und internen Abstimmungen. Gleichzeitig steigt aber die Bedeutung einer sauberen, nachvollziehbaren Gefährdungsbeurteilung. Sie wird zur zentralen Grundlage dafür, wie der betriebliche Arbeitsschutz organisiert wird.
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten stehen damit stärker in der eigenen Verantwortung. Entscheidend ist nicht allein die Unternehmensgröße, sondern auch die Frage, welche Gefährdungen im jeweiligen Betrieb tatsächlich bestehen.
Warum Sicherheitsbeauftragte weiter relevant bleiben
Auch wenn der Schwellenwert angehoben wird, bleibt die Rolle der Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz wichtig. Sie helfen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsalltag sichtbar zu machen und Unfälle zu vermeiden. Gerade in Betrieben mit besonderen Risiken kann ihre Funktion weiterhin einen spürbaren Beitrag zu Sicherheit, Stabilität und effizienteren Abläufen leisten.
Die wirtschaftliche Betrachtung sollte deshalb nicht nur kurzfristige Einsparpotenziale umfassen. Gut organisierter Arbeitsschutz kann langfristig Ausfallzeiten reduzieren, Folgekosten senken und die Sicherheitskultur im Unternehmen stärken.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die geplante Neuregelung schafft für viele Unternehmen mehr Flexibilität, verlagert die Verantwortung aber stärker auf die betriebliche Praxis. Für Unternehmen unter 50 Beschäftigten wird die Gefährdungsbeurteilung damit zum entscheidenden Instrument. Wer Arbeitsschutz strategisch denkt, sollte die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten deshalb nicht nur als Pflicht, sondern auch als sinnvolle Präventionsmaßnahme bewerten.


